- Noch an Aktivitäten des Spitzensports oder nationalen sportlichen Aktivitäten teilnehmen, die staatlich gefördert werden. 2. Busse 148. Art. 10.12 Doping-Statut hält fest, dass das Schweizer Sportgericht zusätzlich zu einer Sperre eine dem Einkommen angemessene Geldbusse aussprechen kann. Die Geldbusse darf 26 grundsätzlich nicht dazu genutzt werden, die Dauer einer Sperre oder andere Sanktionen herabzusetzen.