Zudem könnte eine Komplementärmedizinerin auch kein DHEA verschreiben. Des Weiteren würde die Empfehlung einer sog. Herbalife-Beraterin nicht ausreichen, um die grobe Fahrlässigkeit des Vorgehens von der angeschuldigten Person zu entschuldigen. Sie hätte sich nicht auf die Empfehlung einer Freundin während eines Frauenweekends stützen dürfen, um Anabolika online zu bestellen, selbst wenn ihre Absicht nicht primär auf eine Leistungssteigerung im Sport abzielte. 135. Das Schweizer Sportgericht hält fest, dass die Ausführungen der Antragstellerin zum Verschulden widersprüchlich sind.