Der Anhang des Doping-Statuts definiert den «Freizeitsportler» wie folgt: «Ein Athlet, der von Swiss Sport Integrity in Einzelfallbeurteilung als Freizeitsportler qualifiziert wird. Ausgenommen davon sind jedoch Athleten, die im Zeitraum von fünf Jahren vor einem Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen International-Level- oder National-Level-Athleten waren, ein Land bei einer internationalen Wettkampfveranstaltung in der für die jeweilige Disziplin höchsten Kategorie vertreten haben oder einem Kontrollpool eines Internationalen Sportverbands oder einer Nationalen Anti-Doping-