19 104. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren wurde rechtskräftig erstellt, dass die angeschuldigte Person die verbotene Substanz DHEA im Internet bestellt hat und diese an sie adressiert versandt wurde. Überdies gestand die angeschuldigte Person, dass sie auf Empfehlung einer Kollegin DHEA online bestellt habe, mit der Hoffnung, dass diese Substanz gegen ihre Wechseljahrbeschwerden wirken würde. 105. Indem die angeschuldigte Person den Kauf tätigte, war sie im Besitz der Substanz im Sinne der Definition des Dopingstatuts.