Im Anhang des Doping-Statuts wird der Besitz wie folgt definiert: "Der tatsächliche, unmittelbare Besitz oder der mittelbare Besitz (der nur dann vorliegt, wenn die Person die ausschliessliche Verfügungsgewalt über die verbotene Substanz oder Methode oder die Räumlichkeiten, in denen eine verbotene Substanz oder Methode vorhanden ist, inne hat oder beabsichtigt, Verfügungsgewalt auszuüben), vorausgesetzt jedoch, dass wenn die Person nicht die ausschliessliche Verfügungsgewalt über die verbotenen Substanz oder Methode oder die Räumlichkeiten besitzt, in der eine verbotene Substanz oder Methode