2.2 des Doping-Statuts erfüllt ist. Diese Frage wird deshalb entsprechend der ständigen Rechtsprechung der Disziplinarkammer für Dopingfälle erst später bei der Setzung der Dauer der Sperre angesehen. 2. Besitz einer verbotenen Substanz Art. 2.6 Doping-Statut 98. Es gilt weiter zu prüfen, ob die angeschuldigte Person gegen Art. 2.6 Doping-Statut verstossen hat.