94. Die angeschuldigte Person führte aus, dass sie auf Empfehlung einer Kollegin DHEA online bestellt habe, mit der Hoffnung, dass diese Substanz gegen ihre Wechseljahrbeschwerden wirken würde. Sie habe nie den Vorsatz gehabt, durch die Einnahme ihre Leistung als Amateurspringreiterin zu steigern. Die Dosierung von 25 mg DHEA pro Kapsel sei zudem nicht zur Steigerung der Leistung einer Reiterin geeignet. Für die Verstösse gegen das Doping-Statut fehle der Vorsatz.