Sie sei somit vorsätzlich vorgegangen und der Versuch der Anwendung sei somit vollendet. Dass sie später ihre Meinung zur Einnahme von DHEA geändert hätte - was eine reine (Schutz-) Behauptung sei - ändere nichts daran, dass der Versuch der Anwendung vollendet sei, insbesondere weil vom Versuch nicht abgesehen wurde, bevor Dritte davon erfahren hätten.