55. Gemäss der Definition von Doping-Statut werde ein Athlet von SSI im Einzelfallbeurteilung als Freizeitsportler qualifiziert. Ausgenommen davon seien jedoch Athleten, die im Zeitraum von fünf Jahren vor einem Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen (i) ILA oder NLA waren, (ii) ein Land bei einer internationalen Wettkampfveranstaltung in der für die jeweilige Disziplin höchsten Kategorie vertreten haben oder (iii) einem Kontrollpool eines internationalen Sportverbands oder einer Nationalen Anti-Doping-Organisation angehörten, deren Mitglieder Meldepflichten unterliegen.