54. Eine mögliche Reduktion der Sperre aufgrund fehlenden groben Verschuldens ist in den Art. 10.6.1. und 10.6.2 Doping-Statut vorgesehen. Alle Reduktionen gemäss Art. 10.6.1 Doping-Statut würden sich gegenseitig ausschliessen und seien alternativ. Vorliegend könnte Art. 10.6.1.3 Doping-Statut zur Anwendung kommen.