42. Gemäss Art. 2.2 Doping-Statut stelle der Gebrauch bzw. die Anwendung oder der Versuch der Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode seitens eines Athleten einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen dar. Es sei ausreichend, dass die verbotene Substanz oder die verbotene Methode angewendet oder ihre Anwendung versucht würde, um einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen zu begehen. Die Anwendung werde als die Verwendung, Aufnahme, lnjektion, Einnahme oder das Auftragen auf etwelche Art und Weise einer verbotenen Substanz oder Methode definiert (Anhang Doping-Statut, Definitionen).