38. Aus dem persönlichen Geltungsbereich und Art. 5.2.1 Doping-Statut gehe hervor, dass die Bestimmungen des Doping-Statuts für Athleten gelten, die einem Swiss Olympic angeschlossenen Verband oder einem letzterem angeschlossenen Verein beziehungsweise Club angehören, von einem solchen Verband oder Verein beziehungsweise Club lizenziert sind oder an Wettkämpfen teilnehmen, die unter dem Patronat von Swiss Olympic oder eines der vorgenannten Verbände, Vereine oder Clubs durchgeführt oder organisiert werden.