5. Die Verfahrenskosten seien A.________ aufzuerlegen. Eventualiter: Es seien Swiss Sport Integrity keine Verfahrenskosten aufzuerlegen. 6. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei zu Gunsten von Swiss Sport Integrity ein durch A.________ zu begleichender Ersatz der Parteikosten in der Höhe von CHF 750.00 zu sprechen. Eventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten von Swiss Sport Integrity zu sprechen. SSI reichte zudem die beiden Parteivorträge zu den Akten.