1. Es sei ein Verstoss gegen die Art. 2.2 und 2.6 des Doping-Statuts festzustellen, begangen durch A.________ am 28. Oktober 2022. 2. A.________ sei für zwei Jahre zu sperren. 3. Es sei eine einkommensabhängige Busse von zumindest CHF 150.00 gegen A.________ auszusprechen. 4. Die allfälligen Wettkampfereignisse (recte: Wettkampfergebnisse) von A.________ seit dem 28. Oktober 2022 seien mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschliesslich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen zu annullieren.