8 31. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 20. Februar 2025 bestätigte das Schweizer Sportgericht den Erhalt der Eingabe der angeschuldigten Person vom 17. Februar 2025 sowie von SSI vom 14. Februar 2025. Des Weiteren wurden die Parteien zur Hauptverhandlung am 20. März 2025 um 09.00 Uhr in Form einer Videokonferenz vorgeladen. Ausserdem wurden die Parteien unter anderem über den Ablauf der Verhandlung sowie über die Folgen eines unentschuldigten Fernbleibens und über die Aufzeichnung der Verhandlung informiert.