30. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 14. Februar 2025 bestätigte das Schweizer Sportgericht den Erhalt der Eingabe der angeschuldigten Person vom 5. Februar 2025 sowie von SSI vom 11. Februar 2025 und teilte den Parteien mit, dass das Gericht entscheiden habe, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Einzelheiten würden in einer separaten Verfahrensverfügung erlassen. Den Parteien wurden zwei Daten vorgeschlagen und aufgefordert, bis zum 20. Februar 2025 ihre Verfügbarkeit mitzuteilen.