20 VerfRegl einen Zirkularentscheid fällen und auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten kann, sofern sich die Parteien bei klaren Verhältnissen damit einverstanden erklären. SSI habe in ihrer Stellungnahme vom 16. Januar 2025 ihre Zustimmung erteilt. Die angeschuldigte Person wurde eingeladen, ihre Zustimmung zu einem solchen Verfahren bis zum 4. Februar 2025 an das Schweizer Sportgericht zu erteilen. Dem Gericht stehe es auch bei Einverständnis beider Parteien frei, dennoch eine Hauptverhandlung anzusetzen und durchzuführen. Dem vorsitzenden Richter wurde die Leitung des Verfahrens übertragen.