29. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 28. Januar 2025 bestätigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht den Erhalt der Stellungnahme der SSI vom 16. Januar 2025. Den Parteien wurde eine Frist von 10 Arbeitstagen, d.h. bis zum 11. Februar 2025, zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren angesetzt. Den Parteien wurde nochmals mitgeteilt, dass das Gericht gemäss Art. 20 VerfRegl einen Zirkularentscheid fällen und auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten kann, sofern sich die Parteien bei klaren Verhältnissen damit einverstanden erklären.