7. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei zu Gunsten von Swiss Sport Integrity ein durch A.________ zu begleichender Ersatz der Parteikosten in der Höhe von CHF 750.00 zu sprechen. Eventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten von Swiss Sport Integrity zu sprechen. Weiter erklärte sich SSI mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens einverstanden.