7 3. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei eine einkommensabhängige Busse von zumindest CHF 150.- gegen A.________ auszusprechen. 4. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei die Veröffentlichung durch Swiss Sport Integrity gemäss Art. 14.3 Doping-Statut 2021 von Swiss Olympic sowie Art. 34 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport anzuordnen.