Darüber hinaus wurden den Parteien die Verfahrensakten zur Verfügung gestellt und über die Kommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht sowie die Möglichkeit eines Beistands und die unentgeltliche Rechtspflege informiert. Des Weiteren wurde dem Schweizerischen Verband für Pferdesport als nationaler Sportverband der angeschuldigten Person eine Frist von 10 Arbeitstagen gesetzt, um die Parteistellung in vorliegendem Verfahren beantragen zu können. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass sie bis zum 16. Januar 2025 das Recht haben würden, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen.