26. Mit Eröffnungsverfügung des Direktors Stiftung Schweizer Sportgericht vom 19. Dezember 2024 wurde den Parteien mitgeteilt, dass das Verfahren mit sofortiger Wirkung von der Stiftung Schweizer Sportgericht übernommen werde. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports habe ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss vom 24. November 2023 des Sportparlaments von Swiss Olympic am 30. Juni 2024 eingestellt. Gemäss diesem Beschluss gehen sämtliche Kompetenzen der bisherigen Disziplinarkammer an die Stiftung Schweizer Sportgericht über (Art. 29 des Reglements betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht vom 1. Juli 2024 [im Folgenden: