2. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei A.________ für zwei Jahre zu sperren. 3. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei eine einkommensabhängige Busse von zumindest CHF 150.- gegen A.________ auszusprechen. 4. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei die Veröffentlichung durch Swiss Sport Integrity gemäss Art. 14.3 Doping-Statut sowie Art. 34 abs. 3 des Bundegesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport anzuordnen.