zur Einreichung einer Replik gesetzt. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass nach Ablauf der Frist die DK entweder zur mündlichen Verhandlung laden und die Zusammensetzung der Kammer bekanntgeben oder das vorliegende Verfahren zur weiteren Beurteilung an das neue Schweizer Sportgericht überwiesen werde, das per 1. Juli 2024 seine Tätigkeit aufnehmen wird. 24. Mit Datum vom 27. Juni 2024 unterbreitete SSI der DK eine Replik mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Es sei ein Verstoss gegen die Art. 2.2 und 2.6 Doping-Statut 2021 von Swiss Olympic festzustellen, begangen durch A.________ am 28. Oktober 2022.