18. Mit Eingabe vom 22. Januar 2024 ersuchte die angeschuldigte Person bzw. deren Rechtsvertretung um Fristerstreckung bis zum 21. Februar 2024. 19. Mit Verfügung vom 26. Januar 2024 wurde das Fristerstreckungsgesuch bewilligt. 20. Mit Eingabe vom 20. Februar 2024 ersuchte die angeschuldigte Person bzw. deren Rechtsvertretung um erneute Fristerstreckung bis zum 5. März 2024. 21. Mit Verfügung vom 24. Februar 2024 wurde das Fristerstreckungsgesuch bewilligt. 22. Mit Eingabe vom 5. März 2024 nahm Rechtsanwältin Ursula Engelberger-Koller im Namen der angeschuldigten Person Stellung mit folgenden Rechtsbegehren: