Ausstandsgrundes gegen den Vorsitzenden. Schliesslich gab die DK dem Schweizerischen Verband für Pferdesport durch Zustellung einer Kopie der Verfügung Kenntnis von der Verfahrenseröffnung und machte u. a. weitere Ausführungen zur Parteistellung. Auch SSI wurde Frist zur Geltendmachung eines allfälligen Ablehnungsresp. Ausstandsgrundes gegen den Vorsitzenden gesetzt. 17. Mit Email vom 22. Januar 2024 teilte der Schweizerischer Verband für Pferdesport mit, dass keine Beteilung verlangt werde. Im Weitern wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die angeschuldigte Person als Freizeitsportlerin einzustufen sei.