_ wurde im Weiteren gemäss Art. 4 Abs. 1 des Reglements betreffend das Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports eine Frist gesetzt bis am 22. Januar 2024 zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme und zum Stellen von Anträgen, insbesondere zur Sanktionsfrage, zur Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse für die Jahre 2018 bis 2023, beispielsweise unter Vorlage der entsprechenden Steuererklärungen und Bankauszüge und zur Geltendmachung eines allfälligen Ablehnungs- resp. Ausstandsgrundes gegen den Vorsitzenden.