7. Mit verwaltungsrechtlichem Vorbescheid vom 19. Dezember 2020 wurde seitens SSI die angeschuldigte Person über die voraussichtliche Einziehung und Vernichtung des sichergestellten Produkts unter Kostenfolge informiert. Ihr wurde Frist bis am 9. Januar 2023 zur Einreichung einer Stellungnahme gesetzt. 8. Mit Email vom 28. Dezember nahm die angeschuldigte Person Stellung. Dabei erklärte sie, dass sie das Verbot der Produkte nicht kenne und kein ärztliches Rezept habe.