6. Am 28. Oktober 2022 meldete die Zollstelle Zürich-Flughafen gestützt auf die Art. 19 Abs. 2 und 20 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG, SR 415.0) sowie Art. 73 Abs. 1 der dazugehörigen Verordnung (SpoFöV, SR 415.01), dass im Rahmen einer Postkontrolle eine an die angeschuldigte Person adressierte Briefpostsendung mit 250 Tabletten DHEA 25 mg zurückbehalten wurde.