{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-07-01", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-39_2025-07-01.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-39---Entscheide-vom-19-06-und-01-07-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "4aabdc59c99f0bfb9d5a065f429d7f6b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SSG 2024/DO/39"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 01.07.2025 SSG 2024/DO/39"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 01.07.2025 SSG 2024/DO/39"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 01.07.2025 SSG 2024/DO/39"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/78", "Zeit UTC": "25.07.2025 00:04:06", "Checksum": "0dd23108afe764a64bd1a577331a99f6", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 01.07.2025 SSG 2024/DO/39\n\n 28\n165. Die Antragstellerin beantragt einen Parteikostenersatz in der Höhe von CHF 750.00.\nDie angeschuldigte Person beantragte in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2024 den Ersatz\nsämtlicher Parteikosten.\n\n166. Das Schweizer Sportgericht stellt fest, dass SSI im vorliegenden Fall ihren gesetzlichen\nAuftrag im Sinne der SpoFöV (insbesondere Art. 72f Abs. 1 lit. b Ziff. 1 und Ziff. 2 SpoFöV)\nerfüllte. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages schliesst Swiss Olympic mit SSI eine\nLeistungsvereinbarung ab und SSI wird vom BASPO wie auch von Swiss Olympic mit\nFinanzhilfen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben unterstützt. In casu hat SSI nicht\nsubstantiiert, inwiefern das Verhalten der anschuldigten Person bei SSI über den\ngesetzlichen Auftrag hinausgehende Kosten verursacht haben soll. Der Antrag von SSI auf\nParteikostenersatz wird dementsprechend abgewiesen.\n\n167. Die angeschuldigte Person wurde demgegenüber für schuldig erklärt. Auch wenn die\nangeschuldigte Person nicht vollumfänglich entsprechend der beantragten\nDisziplinarmassnahmen der Antragstellerin sanktioniert wird, unterliegt sie dennoch im\nWesentlichen mit ihren Anträgen. In jedem Fall liegt kein Freispruch im Sinne von Art. 25\nAbs. 5 VerfRegl vor. Der Antrag der angeschuldigten Person auf Parteikostenersatz wird\ndementsprechend abgewiesen.\n\n29\nAus diesen Gründen\n\nentscheidet das Schweizer Sportgericht:\n\n1. A.________ wird eines Verstosses gegen Art. 2.2. und 2.6 des Doping-Statuts für schuldig\nerklärt.\n\n2. A.________ wird im Sinne von Art. 10.2 i.V.m. Art. 10.6.2 und Art. 10.13.1 Doping-Statut zu\neiner Sperre von einem Jahr, beginnend ab 28. Oktober 2022, verurteilt.\n\n3. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 750.00 festgesetzt\nund A.________ auferlegt.\n\n4. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.\n\nBern, Schweiz\nDatum: 19. Juni 2025\n\nSCHWEIZER SPORTGERICHT\n\nBenvenuto Savoldelli\nVorsitzender Richter\n\nPascale Gola Stefano Fornara\nRichterin Richter\n\n30\nBerichtigung des Dispositivs:\n\nAus diesen Gründen\n\nentscheidet das Schweizer Sportgericht:\n\n1. A.________ wird eines Verstosses gegen Art. 2.2. und 2.6 des Doping-Statuts für schuldig\nerklärt.\n\n2. A.________ wird im Sinne von Art. 10.2 i.V.m. Art. 10.6.2 und Art. 10.13.1 Doping-Statut zu\neiner Sperre von einem Jahr, beginnend ab 28. Oktober 2022, verurteilt.\n\n3. Alle Wettkampfergebnisse von A.________ seit dem 28. Oktober 2022 werden für die Dauer\nder Sperre von einem Jahr mit allen daraus entstehenden Konsequenzen aberkannt und\nannulliert.\n\n4. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 750.00 festgesetzt\nund A.________ auferlegt.\n\n5. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.\n\nBern, Schweiz\nDatum des Entscheids: 19. Juni 2025\nDatum der Berichtigung (Änderungen in kursiver Schrift): 1. Juli 2025\n\nSCHWEIZER SPORTGERICHT\n\nBenvenuto Savoldelli\nVorsitzender Richter\n\nPascale Gola Stefano Fornara\nRichterin Richter\n\n31\n"}