{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-07-01", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-39_2025-07-01.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-39---Entscheide-vom-19-06-und-01-07-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "4aabdc59c99f0bfb9d5a065f429d7f6b"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/39"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 01.07.2025 SSG 2024/DO/39"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 01.07.2025 SSG 2024/DO/39"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 01.07.2025 SSG 2024/DO/39"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:51", "Checksum": "a0509054e3ccd6c8fa97e66c86aad71b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 01.07.2025 SSG 2024/DO/39\n\nSSG 2024/DO/39 - SSI v. A.________\n\nEntscheid\ndes\n\nSCHWEIZER SPORTGERICHTS\n\nin folgender Besetzung:\n\nVorsitzender Richter: Benvenuto Savoldelli, Rechtsanwalt und Notar, Olten\nRichterin: Pascale Gola, Rechtsanwältin, LL.M., Zürich\nRichter: Stefano Fornara, Rechtsanwalt und Notar, Lugano\n\nIn der Sache\n\nzwischen\n\nStiftung Swiss Sport Integrity (SSI), Eigerstrasse 60, 3007 Bern\nvertreten durch Laura van Tiel, Rechtsdienst\n\n- Antragstellerin -\n\nund\n\nA.________\n\n- Angeschuldigte Person -\n\n1\nI. Die Parteien\n1. Die Stiftung Swiss Sport Integrity (\"SSI\" oder \"Antragstellerin\") ist eine Stiftung nach\nschweizerischem Recht mit Sitz in Bern (Schweiz). Seit dem 1. Januar 2022 ist SSI sowohl als\nNationale Agentur zur Bekämpfung von Doping (Art. 19 Abs. 2 SpoFöG1 und Art. 73 SpoFöV2)\nals auch als Nationale Meldestelle für Ethikverstösse und Missbrauchsfälle im Schweizer\nSport (Art. 72f SpoFöV) zuständig.\n\n2. A.________ (\"angeschuldigte Person\") ist 1966 geboren, verfügt als Reiterin über eine\nregionale Springlizenz (Personen-ID: [...]) und nimmt an Turnieren teil. Im Weiteren ist sie\nMitglied beim B.________, einem Reitverein, der bei einem Mitgliederverband des\nSchweizerischen Verbands für Pferdesport, dem Regionalverband C.________,\nangeschlossen ist.\n\n3. SSI und A.________ werden im Folgenden gemeinsam als \"Parteien\" bezeichnet.\n\nII. Sachverhalt und Prozessgeschichte\n4. Das vorliegende Verfahren betrifft einen potentiellen Dopingverstoss gemäss Doping-Statut.\n\n5. Nachfolgend ist vorab die Prozessgeschichte aufgezeichnet, gefolgt von einer\nZusammenfassung der wichtigsten Elemente des Sachverhalts gemäss den Schilderungen\nder Parteien in deren schriftlichen Eingaben und anlässlich der mündlichen\nHauptverhandlung vor dem Schweizer Sportgericht vom 20. März 2025\n(\"Hauptverhandlung\") sowie basierend auf den von SSI überwiesenen Akten. Für\nweiterführende Details wird auf die Verfahrensakten verwiesen respektive im\nnachfolgenden Entscheid dort auf sie eingegangen, wo dies für die Beurteilung der\nbetreffenden Fragen relevant ist. Sodann werden im Rahmen der Erwägungen des\nSchweizer Sportgerichts die Argumente der Parteien rechtlich gewürdigt. Abschliessend\nwird der Entscheid des Schweizer Sportgerichts wiedergegeben.\n\nA. Verfahren vor Swiss Sport Integrity\n\n6. Am 28. Oktober 2022 meldete die Zollstelle Zürich-Flughafen gestützt auf die Art. 19 Abs. 2\nund 20 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG,\nSR 415.0) sowie Art. 73 Abs. 1 der dazugehörigen Verordnung (SpoFöV, SR 415.01), dass im\nRahmen einer Postkontrolle eine an die angeschuldigte Person adressierte\nBriefpostsendung mit 250 Tabletten DHEA 25 mg zurückbehalten wurde.\n\n7. Mit verwaltungsrechtlichem Vorbescheid vom 19. Dezember 2020 wurde seitens SSI die\nangeschuldigte Person über die voraussichtliche Einziehung und Vernichtung des\nsichergestellten Produkts unter Kostenfolge informiert. Ihr wurde Frist bis am 9. Januar 2023\nzur Einreichung einer Stellungnahme gesetzt.\n\n8. Mit Email vom 28. Dezember nahm die angeschuldigte Person Stellung. Dabei erklärte sie,\ndass sie das Verbot der Produkte nicht kenne und kein ärztliches Rezept habe.\n\n1\nBundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011, SR 415.0\n(Sportförderungsgesetz, SpoFöG).\n2\nVerordnung über die Förderung von Sport und Bewegung vom 23. Mai 2012, SR 415.01\n(Sportförderungsverordnung, SpoFöV).\n\n2\n9. Am 9. März 2023 verfügte SSI über die Einziehung und Vernichtung der sichergestellten\nProdukte, wobei diese Verfügung unangefochten geblieben und in Rechtskraft erwachsen\nist.\n\n10. Mit Schreiben vom 1. Juni 2023 teilte SSI der angeschuldigten Person mit, dass aufgrund der\nErkenntnisse des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zumindest ein Verstoss gegen Art. 2.2\n(Versuchte Anwendung) und 2.6 (Besitz) Doping-Statut vermutet werde. Ihr wurde die\nMöglichkeit eröffnet, sich bis zum 12. Juni 2023 sowohl zum Sachverhalt als auch zum\nVorwurf des möglichen Verstosses gegen Anti-Doping-Bestimmung zu äussern.\n\n11. Am 2. Juni 2023 rief die angeschuldigte Person SSI an. Dabei wurden diverse Punkte\nbesprochen.\n\n12. Auf Anfrage von SSI teilte der Schweizerischer Verband für Pferdesport mit Email vom 7. Juni\n2023 das Folgende mit:\n\"Es gibt internationale Turniere auf jedem Niveau, in allen Schwierigkeitsgraden. Die\nKategorien, in welchen A.________ sowohl in der Schweiz als auch im Ausland startet, sind\nklar dem Amateur-Bereich zuzuordnen. Sie verfügt auch \"nur\" über eine regionale Lizenz,\nwelche die Teilnahme an Prüfungen höheren Niveaus gar nicht zulässt. Die Prüfungen, die\nsie geritten hat, stehen (fast) jedermann offen. Im Springsport kann man bei Prüfungen ab\nStufe 140/150cm von \"Sport auf höchstem Niveau\" sprechen. Auch die Teilnahme an\nTurnieren mit \"nur\" zwei bis drei eigenen Pferden und während längere Zeit mit den gleichen\nPferden lässt auf \"Freizeitsport\" schliessen.\"\n\n"}