3. A._____ wird verpflichtet, Swiss Sport Integrity die Dopingkontrollkosten in Höhe von CHF 1'146.20 zu erstatten. 4. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 500 festgelegt und A._____ auferlegt. 5. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Bern, Schweiz Datum: 4. März 2025 SCHWEIZER SPORTGERICHT Frédéric Fitzi Vorsitzender Richter