120. Der Antrag von SSI wird dementsprechend abgewiesen. 15 Aus diesen Gründen entscheidet das Schweizer Sportgericht: 1. A._____ wird wegen Verstosses gegen Art. 2.1 Doping-Statut schuldig gesprochen und zu einer zweijährigen Sperre ab dem 8. Januar 2024 sowie zur Zahlung einer Busse von CHF 200 verurteilt. 2. Alle Auszeichnungen, die im Zusammenhang mit dem Wettkampf, bei dem die Dopingkontrolle am 25. Februar 2023 stattfand, erhalten wurden, werden mit allen daraus entstehenden Konsequenzen aberkannt und annulliert.