118. Das Gericht stellt fest, dass SSI im vorliegenden Fall lediglich ihren gesetzlichen Auftrag im Sinne der SpoFöV (insbesondere Art. 19 Abs. 2 SpoFöG und Art. 73 SpoFöV) erfüllte. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags schliesst Swiss Olympic mit SSI eine Leistungsvereinbarung ab. Zudem wird SSI sowohl vom BASPO als auch von Swiss Olympic durch Finanzhilfen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützt. 119. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin nicht anwaltlich vertreten ist und sowohl die Übersichtlichkeit des Verfahrens als auch die geringe Komplexität der Entscheidfindung berücksichtigt werden müssen.