14 115. Aufgrund des Verfahrensausgangs sind die Verfahrenskosten vorliegend A._____ aufzuerlegen. Das Schweizer Sportgericht berücksichtigt dabei insbesondere, dass den Feststellungen und Anträgen von SSI im Wesentlichen gefolgt werden kann. B. Parteikostenersatz 116. Gemäss Art. 25 Abs. 4 VerfRegl steht der beteiligten nationalen Sportorganisation kein Anspruch auf ganzen oder teilweisen Ersatz der Parteikosten zu. Dies gilt nach Art. 25 Abs. 4 VerfRegl nicht für SSI.