94. Folglich werden alle Auszeichnungen annulliert, die die angeschuldigte Person als Einzelspieler erhalten hat. Zudem ist sie verpflichtet, sämtliche in diesem Zeitraum erhaltenen Preise, Medaillen und Punkte zurückzugeben. 3. Busse 95. Das Doping-Statut sieht in Art. 10.12 im Sinne einer Kann-Vorschrift zusätzlich zu einer Sperre auch eine Geldbusse in der Höhe von bis zu CHF 200'000 vor. Eine solche finanzielle Sanktion darf allerdings nicht genutzt werden, um die Dauer einer Sperre herabzusetzen.