2. Annullierung von Wettkampfergebnissen 93. Gemäss Art. 9.3 Doping-Statut führt ein Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen im Zusammenhang mit Dopingkontrollen im Wettkampf bei Teamsportarten automatisch zur Annullierung der im fraglichen Wettkampf erzielten Auszeichnungen, die einzelnen Spielern zugerechnet werden können, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschliesslich der Aberkennung von Punkten, Medaillen und Preisen.