11 Stellungnahme von A._____ am 28. September 2023 wurden von der DK keine Ermittlungsmassnahmen durchgeführt. 90. Da das Schweizer Sportgericht die DK abgelöst hat, verzögerte sich das Verfahren erheblich und musste neu aufgerollt werden. Es liegt auf der Hand, dass diese Umstände der angeschuldigten Person keinesfalls anzulasten sind.