80. Auch wenn A._____ in casu kein vorsätzliches Verhalten zur Last gelegt werden kann, wiegt das Versäumnis, eine ATZ zu beantragen, schwer. Dies gilt insbesondere für einen Athleten, der damals in der höchsten nationalen Handballliga gespielt und eine Doping- Unterstellungserklärung unterzeichnet hat, die ausdrücklich auf die Bestimmungen zu den ATZ verweist. In seiner Stellungnahme vom 30. April 2023 hat A._____ sein Verhalten selbst als "grossen Fehler" eingestuft.