59. Das Doping-Statut listet in den Art. 2.1 bis 2.11 abschliessend verschiedene Tatbestände auf, die gemäss Art. 1 Doping-Statut einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellen und somit als Doping gelten. 60. Dem vorliegenden Fall liegt ein positives Analyseresultat zugrunde. Bei der vorgefundenen Substanz Indapamid handelt es sich gemäss Art. 4.2.2 Doping-Statut und der Dopingliste 2023 um eine spezifische Substanz, die zu jeder Zeit (im und ausserhalb des Wettkampfs) verboten ist. 61. A._____ werden von der Antragstellerin Verstösse gegen Art. 2.1, 2.2 und 2.6 Doping-Statut vorgeworfen. 2. Anwendbare Beweisregeln