41. Im selben Schreiben wurden die Parteien ausserdem darauf hingewiesen, dass der Entscheid nach Massgabe des Reglements betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Webseite des Schweizer Sportgerichts publiziert werde. IV. Prozessuales 42. Das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht wird durch das Reglement betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht ("VerfRegl") geregelt. Das VerfRegl ist per 1. Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt das Reglement betreffend das Verfahren vor der DK vom 1. Juli 2022.