38. Am 17. Dezember 2024 erliess der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht im Namen des Gerichts eine Verfahrensverfügung, unter anderem in Bezug auf die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts. Die Parteien wurden gebeten, die Verfügung bis zum 6. Januar 2025 zu unterzeichnen. Ausserdem wurde der Eingang der Stellungnahmen bestätigt und den Parteien Akteneinsicht gewährt. Mit derselben Verfügung wurden sie darauf hingewiesen, dass das Gericht die Untersuchung als abgeschlossen erachte und ihnen eine Frist bis zum 6. Januar 2025 zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren setze.