34. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass sie bis zum 25. November 2024 das Recht haben, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen und Anträge zu 5 stellen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass diese Frist auch für den SHV gilt, falls er eine Parteistellung beantragen sollte. 35. Mit Schreiben vom 12. November 2024 teilte SSI mit, dass sie vollumfänglich auf den Eröffnungsantrag vom 4. Juli 2023 verweise und der Durchführung eines Zirkularverfahrens zustimme.