31. Mit Eröffnungsschreiben vom 4. November 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien über die Zustellung der Verfahrensakten der DK an das Schweizer Sportgericht und die Übernahme des Verfahrens mit sofortiger Wirkung durch die Stiftung Schweizer Sportgericht.