Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei den Angeschuldigten für zwei Jahre zu sperren. 5. Der Angeschuldigte sei aufzufordern, seine Einkommensverhältnisse für die Jahre 2018 bis 2023 dokumentiert offenzulegen. 6. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei eine einkommensabhängige Busse gegen den Angeschuldigten auszusprechen. 7. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei die Veröffentlichung durch Swiss Sport lntegrity gemäss Art. 14.3 Doping-Statut sowie Art.