23. Im Gegensatz zu den in den Verfahrensakten von SSI festgehaltenen Angaben antwortete A._____ in seiner E-Mail vom 25. Mai 2023 an SSI, dass er niemals dieGelegenheit hatte, eine Schulung über Doping oder ATZ zu absolvieren. C. Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens und Beurteilung 24. Am 4. Juli 2023 reichte SSI einen "Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens und Beurteilung" betreffend potenzielle Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports ("DK") mit folgenden Rechtsbegehren ein: