15. Zudem bestätigte A._____, die Doping-Unterstellungserklärung des Schweizerischen Handball-Verbands ("SHV") im Jahr 2019 unterzeichnet zu haben. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass er zu diesem Zeitpunkt keine Probleme mehr mit seinem Blutdruck haben werde. Er bezeichnete es als einen grossen Fehler, die Erklärung nicht gründlich gelesen zu haben, und gab an, nicht gewusst zu haben, dass eine ATZ erforderlich gewesen wäre.