2 zu den Vorwürfen hinsichtlich der Verstösse gegen Art. 2.1, 2.2 und 2.6 Doping-Statut Stellung zu nehmen. 12. Diese Benachrichtigung enthielt eine Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten, die der angeschuldigten Person offenstanden, namentlich: (i) Das Verlangen einer B-Probe, (ii) die Unterzeichnung einer prozessvergleichenden Vereinbarung gemäss Art. 10.8.1 Doping- Statut oder (iii) die Anerkennung einer freiwilligen provisorischen Sperre gemäss Art. 7.4.5 Doping-Statut.