149. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles, insbesondere, dass der Fall sowohl in sachlicher wie auch rechtlicher Hinsicht vergleichsweise wenig Komplexität aufwies und die Hauptverhandlung physisch unter Befragung von vier Zeugen stattgefunden hat, werden die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 750.00 festgelegt. 25 2. Verteilung der Verfahrenskosten