147. Aus diesen Gründen ist die Sperre gegen den Angeschuldigten durch die SSI während deren Dauer zu veröffentlichen. Das SSG hat jedoch keine Kompetenz, die SSI zur Veröffentlichung zu verpflichten. VIII. Kosten- und Entschädigungsfolgen A. Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht 1. Höhe der Verfahrenskosten 148. Nach Art. 25 Abs. 1 VerfRegl befindet das Schweizer Sportgericht in seinem Entscheid auch über die Kosten des Verfahrens.